2011-08-19 16:28:29 +0000 2011-08-19 16:28:29 +0000
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Wenn Sie eine Lebensversicherung erhalten, hat der Nachlass einen Anspruch darauf? Müssen Sie damit Schulden des Nachlasses begleichen?

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Wenn Sie nach dem Tod einer Person eine Lebensversicherung als Begünstigter erhalten, hat der Nachlass Anspruch auf etwas von diesem Geld? Gibt es Fälle, in denen das Geld der Lebensversicherung in den Nachlass einbezogen werden kann und somit zur Rückzahlung von Schulden des Verstorbenen benötigt wird?

Ich interessiere mich für den Fall einer Konkursmasse. Der Nachlass schuldet $100K und die Lebensversicherung, die an einen benannten Begünstigten außerhalb des Nachlasses zahlbar ist, beträgt $10K. Haben die Gläubiger des Nachlasses Anspruch auf die 10.000 $ Versicherung?

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Antworten (2)

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2011-08-23 17:25:19 +0000

Die Lebensversicherung muss nicht zur Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten verwendet werden.

Die Erlöse aus der Lebensversicherung sind nicht Teil Ihres Nachlasses. Sie gehen direkt an den Begünstigten und sind dessen Eigentum. Ihre Tochter kann mit dem Erlös machen, was sie will.

Sie kann Ihre Kreditkarten abbezahlen, wenn sie will, aber sie muss es nicht, auch wenn in Ihrem Testament steht, dass sie das Geld der Versicherung zur Begleichung Ihrer Schulden verwenden soll. Wenn Sie das wirklich wollen, sollten Sie Ihren Nachlass - und nicht Ihre Tochter - zum Begünstigten Ihrer Versicherungspolicen machen. Dann wird der Erlös Teil Ihres Nachlasses, so dass er für die Begleichung Ihrer Schulden zur Verfügung stehen würde. Quelle

… wenn der Verstorbene eine Lebensversicherung besaß und einen Begünstigten für die Police benannte, würde der Erlös dieser Police nicht in den Nachlass des Verstorbenen fallen, sondern direkt an den benannten Begünstigten gehen Quelle

Der Betrag der Lebensversicherung ist für die Berechnung der Erbschaftssteuer im Nachlass enthalten, aber nicht für die Schuldentilgung.

Der Nachlass für die Zwecke der Erbschaftssteuer wird als “Brutto-Nachlass” bezeichnet und umfasst viele Dinge, die nicht in einem “Nachlass” enthalten sind. Quelle

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2011-08-19 19:47:25 +0000

Ja. Wenn der Verstorbene die Police besaß, wird der Erlös als Teil des Nachlasses betrachtet. In dem speziellen Fall, in dem der Nachlass (in diesem Jahr 2011) mehr als $5M wert ist, können Nachlasssteuern fällig werden und die Versicherung würde anteilig zur Zahlung ihres Anteils an dieser Nachlasssteuerrechnung herangezogen werden.

Denken Sie daran, dass die Erbschaftssteuer selbst Änderungen unterworfen ist. Ich erinnere mich daran, als es eine einfache $1M-Freigrenze gab, und wenn ich eine $1M-Police und nur sagen wir $100K an Vermögenswerten hatte, wären Steuern auf die $100K fällig gewesen. Im Allgemeinen ist es am besten, die Versicherung dem Begünstigten zu überlassen und ihm jedes Jahr die Prämienkosten zu schenken, wenn man befürchten muss, dass der Nachlass mit einer Erbschaftssteuer belastet werden könnte.

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