2011-09-27 13:31:55 +0000 2011-09-27 13:31:55 +0000
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Wie funktioniert die rückwirkende COBRA-Versicherung?

Ich verlasse meinen Job freiwillig zum Ende dieses Monats und werde in ein paar Wochen eine neue Stelle antreten. An meinem neuen Arbeitsplatz bin ich ab meinem ersten Arbeitstag krankenversichert. Mein derzeitiger Versicherungsschutz endet an meinem letzten Arbeitstag. Dadurch entsteht eine kleine Lücke im Versicherungsschutz.

Eine Möglichkeit besteht darin, meinen derzeitigen Krankenversicherungsschutz über COBRA für diesen kurzen Zeitraum fortzusetzen. Die Informationen meines Arbeitgebers zu COBRA besagen, dass ich innerhalb von 14 Tagen nach dem qualifizierenden Ereignis (z. B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses) per Post über meine Anspruchsberechtigung benachrichtigt werde und dass ich bis zu 60 Tage Zeit habe, mich für die Versicherung anzumelden. Wenn ich mich melde, werde ich rückwirkend zum Tag des qualifizierenden Ereignisses versichert.

Es scheint also sinnvoll zu sein, den Prozess zu verlangsamen; wenn meine Familie in diesem Zeitraum dringende medizinische Versorgung braucht, kann ich mich für COBRA anmelden, und wenn nicht, dann nehme ich einfach den neuen Plan, wenn ich meinen neuen Job antrete und spare die relativ hohe COBRA-Prämie. Es scheint jedoch, dass es bei diesem Ansatz Probleme geben könnte. Übersehe ich hier etwas Offensichtliches? Eine Sorge, die ein Freund geäußert hat, war, dass alle bestehenden Gesundheitszustände meiner Familie als Vorerkrankungen behandelt werden könnten, falls es eine Lücke im Versicherungsschutz gäbe. Ich hatte noch keine Gelegenheit, das zu überprüfen.

Antworten (1)

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2011-09-27 16:28:22 +0000

Erstens: Sie haben Recht mit den 60 Tagen, um sich anzumelden. Genauer gesagt, 60 Tage ab dem späteren Datum, an dem Sie benachrichtigt werden oder an dem Sie den Versicherungsschutz verlieren sollen:

Wenn Sie berechtigt sind, die COBRA-Fortsetzungsversicherung zu wählen, muss Ihnen ein Wahlzeitraum von mindestens 60 Tagen eingeräumt werden (beginnend mit dem späteren Datum, an dem Sie die Wahlbenachrichtigung erhalten oder an dem Sie die Versicherung verlieren würden), um zu entscheiden, ob Sie die Fortsetzungsversicherung wählen wollen oder nicht.

Von http://www.dol.gov/ebsa/pdf/cobraemployee.pdf

Zweitens finden Sie hier einige Informationen über die Gesetze zum Ausschluss von Vorerkrankungen:

  • Die Erkrankung muss innerhalb der letzten 6 Monate vor der Einschreibung in den neuen Plan diagnostiziert/behandelt/etc. worden sein. (Mit anderen Worten, alte Dinge, die wieder auftauchen, gelten nicht.)
  • Der Ausschluss darf nicht länger als 12 Monate dauern (18 Monate für einen späten Einschreibezeitpunkt).
  • Kann nicht auf Schwangerschaft angewendet werden
  • Muss (von 12 Monaten) um die Dauer der * anrechenbaren Deckung ** reduziert werden.

Dies ist der Teil, um den Sie sich Sorgen machen. Anrechenbare Deckung ist definiert als frühere Deckung ohne “ signifikante Unterbrechung der Deckung”. Diese Unterbrechung ist ganz klar definiert als 63 Tage ohne Deckung.

Weitere Informationen zu anrechenbarem Versicherungsschutz und Unterbrechungen des Versicherungsschutzes )

Zu Ihrem Glück hatten Sie vollen anrechenbaren Versicherungsschutz. Solange Sie also nicht 63 Tage ohne Versicherungsschutz waren, können Sie sich problemlos retroaktiv für COBRA anmelden, sollte es in den wenigen Wochen, in denen Sie zwischen zwei Jobs sind, irgendwelche Probleme geben.

Wenn die Lücke zwischen Ihren Versicherungszeiten weniger als 63 Tage beträgt und Sie während dieser Zeit keine gesundheitlichen Bedürfnisse haben, müssen Sie sich nicht für COBRA anmelden, und die Lücke wird in Zukunft völlig belanglos sein, sobald Sie wieder versichert sind.


Ich habe genau diesen Prozess letztes Jahr durchgemacht. Ich verließ einen Job am 3. eines Monats, und die Versicherung endete am 30. Ich habe die Anmeldung für COBRA aufgeschoben, genau wie Sie es in Erwägung ziehen, weil es keinen Sinn macht, diese Prämien zu zahlen (sie sind wahnsinnig hoch), wenn es nicht nötig war. Etwa 45 Tage später entschied ich mich, einen neuen Job anzunehmen, der vom ersten Tag an eine Versicherung anbot. Meine Lücke betrug insgesamt etwa 51 Tage, so dass es keine Notwendigkeit gab, sich rückwirkend für COBRA anzumelden. Zum Glück waren die Gesetze diesbezüglich sehr klar, so dass ich mir keine Sorgen machen musste.