2011-10-14 13:20:26 +0000 2011-10-14 13:20:26 +0000
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Kann mein Lebensgefährte einen auf mich ausgestellten Scheck einreichen?

Wir haben ein gemeinsames Bankkonto. Wenn der Scheck auf mich persönlich ausgestellt ist, kann ich dann meine andere Hälfte bitten, ihn zum Geldautomaten zu bringen, während ich bei der Arbeit bin? Ist es außerdem legal, dies zu tun?

Antworten (3)

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2011-10-14 15:27:16 +0000

Wenn Sie den Scheck einreichen, können Sie etwas Einfaches tun, mit dem dies sehr leicht funktioniert. Unterschreiben Sie den Scheck, und schreiben Sie die Arbeiten “For Deposit only <BANK> Account # <ACCOUNT NUMBER> (Ersetzen Sie die <BANK> und <ACCOUNT NUMBER>, natürlich), dann können Sie jedes Mittel nutzen, um den Scheck an den entsprechenden Ort zu bringen, solange Sie die Person waren, die den Scheck unterschrieben hat. Es ist vollkommen legal, dies zu tun, oder sogar einen Freund zu schicken. Meine Bank erlaubt uns sogar, die Schecks per Post zu schicken, so dass es ein Fremder sein kann, den ich nicht einmal kenne, der den Scheck zur Bank bringt.

Wie auch immer, die Frage, ob Ihr SO den Scheck in Ihrer Abwesenheit unterschreiben könnte, nun, es könnte machbar sein, besonders wenn Sie den Scheck auf ein gemeinsames Konto einzahlen, aber ich würde es nicht regelmäßig tun. In einem Notfall könnte es einen Versuch wert sein, aber abgesehen davon… Ich würde das nicht versuchen, es sei denn, Sie haben eine Art legalen Vertrag, entweder weil Sie verheiratet sind oder eine Art Vollmacht oder ein ähnliches Dokument.

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2011-10-14 15:27:57 +0000

Die Bank akzeptiert eine Einzahlung auf das Konto, unabhängig davon, wer es versucht. Meine Frau kann Schecks an mich abfangen und einzahlen, auch wenn sie keine Unterschrift hat.

Wie ich schon in ähnlichen Fragen geantwortet habe, können Banken ihre eigenen Regeln haben, die strenger oder nachsichtiger sind, als das Gesetz vorgibt. Zum Beispiel löst ein Kassierer den Scheck meiner Frau ein, aber ein anderer fragt mich nach einem Ausweis.

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2011-10-14 17:08:48 +0000

Wenn Sie einen Scheck zur Einzahlung indossieren, ist eine Unterschrift nicht erforderlich, solange Sie als Inhaber des Kontos genannt sind. Im Allgemeinen sollten Sie nicht den Namen einer anderen Person unterschreiben.