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Bankwechsel vs. Zertifizierter Scheck - wann ist es sinnvoll, den einen oder den anderen zu verwenden?

Bankwechsel und bestätigte Schecks sind ähnlich, aber mit unterschiedlichen Kosten verbunden. Wann ist es sinnvoller, den einen oder den anderen zu verwenden?

Antworten (3)

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2010-05-13 12:35:18 +0000

Aus Anwender Sicht ist mein Standpunkt, das billigste zu verwenden, das mir zur Verfügung steht und das der Empfänger akzeptabel findet.

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2011-06-28 13:34:58 +0000

In den USA werden diese Begriffe durch das UCC abgedeckt.

Die Unterscheidungen zwischen verschiedenen Formen von Wechseln waren wichtiger, als die Abrechnungszeiträume länger und die Möglichkeiten des Geldtransfers begrenzt waren. Heute sind diese verschiedenen Sonderformen von Schecks antiquiert, und wenn Sie keine besonderen Anforderungen haben, wählen Sie die billigste Variante. (Eine große Ausnahme sind Immobilienabschlüsse, bei denen Sie aufgrund von Anforderungen des Kreditgebers oder der Behörden oft einen zertifizierten Scheck mitbringen müssen).

Aus dem UCC Artikel 3, Abschnitt 104

(f) “Scheck” bedeutet (i) ein auf Anforderung zahlbarer, auf eine Bank gezogener Wechsel, der kein Dokumentenwechsel ist, oder (ii) ein Kassen- oder Bankscheck. Ein Instrument kann auch dann ein Scheck sein, wenn es auf der Vorderseite mit einem anderen Begriff, wie z. B. “Zahlungsanweisung”, beschrieben wird.

(g) “Kassenscheck” bezeichnet einen Wechsel, bei dem Aussteller und Bezogener die gleiche Bank oder Zweigstellen der gleichen Bank sind.

(h) “Teller’s check” bezeichnet einen Wechsel, der von einer Bank (i) auf eine andere Bank gezogen wurde oder (ii) bei oder über eine Bank zahlbar ist.

(i) “Reisescheck” bezeichnet ein Instrument, das (i) auf Verlangen zahlbar ist, (ii) auf eine Bank gezogen oder bei oder durch eine Bank zahlbar ist, (iii) mit dem Begriff “Reisescheck” oder einem im Wesentlichen ähnlichen Begriff bezeichnet ist und (iv) als Bedingung für die Zahlung eine Gegenzeichnung durch eine Person erfordert, deren Unterschriftsprobe auf dem Instrument erscheint.

Aus Artikel 3, Abschnitt 409

(d) “Beglaubigter Scheck” ist ein Scheck, der von der Bank, auf die er gezogen ist, akzeptiert wird. Die Annahme kann wie in Unterabschnitt (a) angegeben erfolgen oder durch einen Vermerk auf dem Scheck, der angibt, dass der Scheck beglaubigt ist. Der Bezogene eines Schecks ist nicht verpflichtet, den Scheck zu beglaubigen, und die Verweigerung der Beglaubigung stellt keine Unehrenhaftigkeit des Schecks dar.

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2011-06-28 12:35:27 +0000

4 BANKWECHSEL 4.1 Einführung Ein Bankwechsel ist ein Auftrag zur Zahlung eines Geldbetrags auf Anforderung, der von einer Bank entweder an sie selbst oder an einen anderen Bankier gerichtet und auf ihren Hauptsitz oder eine Filiale gezogen ist.11 Bankwechsel werden ausgestellt und dann von zwei Zeichnungsberechtigten der Bank unterschrieben; einer davon ist eine “Gegenzeichnung”. Einmal “unterschrieben”, werden Bankwechsel zu einer gesetzlichen Verpflichtung der unterzeichnenden Bank und sind unwiderruflich.12

4.2 Erforderliche Angaben Das Datum, der zu zahlende Betrag und der Name des Zahlungsempfängers müssen vor der Einreichung auf dem Bankwechsel angegeben werden. Er kann an einen Kunden oder einen Gläubiger zahlbar sein. Nach dem Kauf des Bankwechsels wird der gezahlte Betrag auf einem speziellen Reservekonto angelegt. Wenn er zur Zahlung vorgelegt wird, wird das Geld von diesem Konto abgehoben oder eingezogen.13 Der Posten wird dann durch das ACSS eingezogen.

4.3 Keine Zahlungsgarantie Obwohl Bankwechsel ein Ersatz für Bargeld sind, können sie nicht immer sofort bei Einreichung bei der Bank des Inhabers14 in Bargeld umgewandelt werden und sind keine Zahlungsgarantie. Eine Inkassobank muss sicher sein, dass die Unterschriften echt und autorisiert sind.15 Gelder werden erst bei der tatsächlichen Einlösung realisiert. Je größer der Betrag des Wechsels oder je größer die geografische Entfernung zwischen dem Ausstellungsort und der Einzahlung ist, sind Faktoren, die die Zeit bis zum Einzug verlängern können.16 Es gibt viele Geräte zur Entdeckung von gefälschten Banknoten; es gibt jedoch keine entsprechenden Geräte zur Entdeckung von gefälschten oder nicht autorisierten Unterschriften auf einem Bankwechsel oder bestätigten Scheck.17

5 BEGLAUBIGTE SCHEINE

5.1 Einführung “Beglaubigung” ist die Bezeichnung für die Kennzeichnung eines Schecks durch eine Bank, um zu zeigen, dass der Kunde über ein bestehendes Konto mit ausreichender Deckung verfügt, um den ausgestellten Betrag zu begleichen.18 Die Beglaubigung wird durch eine Markierung auf dem Scheck nachgewiesen, in der Regel ein Stempel mit der Aufschrift “Beglaubigt”.19 Sie muss von einer Bank oder einem anderen Finanzinstitut unterzeichnet werden.20 Beglaubigte Schecks sind keine Zahlungsgarantie; Stücke mit gefälschten Vermerken können bis zu sechs Jahre lang zurückgegeben werden.

5.2 Einzelheiten der Zahlung Beglaubigte Schecks werden in der Regel von einem Stammkunden21 einer Bank ausgestellt und sind an einen Gläubiger oder einen Endorser zahlbar. Sie sind auf Anforderung zahlbar und werden über das ACSS eingezogen. Das Konto des Kunden wird dann belastet und der Betrag auf ein spezielles Verwahrkonto eingezahlt. Wenn der Betrag zur Zahlung durch das ACSS vorgelegt wird, wird er diesem Konto belastet.

5.3 Ein direktes Zahlungsversprechen Die Gerichte haben entschieden, dass die Beglaubigung einer Annahme des Schecks durch die Bank gleichkommt und den Zahlungsempfänger22 in den Besitz von etwas bringt, das dem Bargeld entspricht. Es gibt keinen rechtlichen Unterschied in der Behandlung eines Schecks, der auf Wunsch des Kunden der Bank beglaubigt wurde, und eines Schecks, der auf Wunsch des Zahlungsempfängers beglaubigt wurde. Eine Bank kann die Zahlung auf einen beglaubigten Scheck verweigern, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Zahlungsempfänger durch die Zahlung ungerechtfertigt bereichert würde.23 Die Beglaubigung ist daher ein direktes Zahlungsversprechen einer Bank, unabhängig von der Zahlungsverpflichtung eines Kunden, selbst wenn eine Bank einen Scheck fälschlicherweise beglaubigt hat.24

5.4 Überprüfung ist erforderlich Ob Gelder direkt per Bankwechsel oder per beglaubigtem Scheck eingezahlt werden, es gibt keinen nennenswerten Unterschied im Risiko im Vergleich zu Abschlüssen in der Vergangenheit.25 Denken Sie jedoch daran, dass Finanzinstitute Gelder auf einem Treuhandkonto möglicherweise erst am nächsten Werktag und manchmal später verbuchen, wenn das Finanzinstitut des anderen Anwalts nicht zu den großen Instituten gehört, oder wenn ein Scheck auf ein Konto in einer anderen Region des Landes gezogen wird.26 Eine Überprüfung beider Positionen ist notwendig, da das ACSS keine Zahlung per Bankwechsel oder bestätigtem Scheck garantiert.