Ja, der zusätzliche Beitrag, den Ihr Arbeitgeber in Ihren Gruppen-RRSP-Plan einzahlt, wird als Arbeitseinkommen betrachtet, und daher ja es würde in das Einkommen einfließen, das auf Ihrer T4 gemeldet wird.
Allerdings sollten Sie von Ihrem RRSP-Plan-Administrator auch eine Beitragsquittung erhalten, und der Betrag auf dieser Quittung sollte sowohl Ihre Beiträge als auch die $500 enthalten. Folglich sollten Sie in der Lage sein, diese 500 Dollar von Ihrem Einkommen abzuziehen, wenn Sie Ihre Einkommenssteuererklärung abgeben.
Der Nettoeffekt ist, dass der entsprechende Beitrag Ihres Arbeitgebers in Ihren RRSP fließt, ohne dass dies eine steuerliche Auswirkung hat. Sie zahlen später Steuern auf die 500 $ (oder auf den Betrag, auf den sie wachsen/schrumpfen), wenn Sie das Geld schließlich abheben, vermutlich im Ruhestand.
Beachten Sie, dass Ihr Lohnsteuereinbehalt möglicherweise bereits (zu Ihren Gunsten) angepasst wurde, um davon auszugehen, dass Sie den entsprechenden Abzug für Ihre RRSP-Beiträge von der Lohnabrechnung nehmen. Das bedeutet, wenn Sie nicht Ihre RRSP-Beitragsquittung verwenden, um den Abzug in Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend zu machen, dann könnten Sie am Ende einen Restbetrag schuldig bleiben.