2014-01-28 15:31:58 +0000 2014-01-28 15:31:58 +0000
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Steuernachlass auf Hausdarlehen für im Bau befindliche Immobilien

Ich habe eine Wohnung gekauft, die im Dezember 2014 fertiggestellt werden soll.

Laut Gesetz kann ich Steuervergünstigungen auf das Prinzip bis zu 1L rs und Zinsen 2,5L für die ersten 2 Jahre erhalten, dann 1,5L (wenn erstes Darlehen und Darlehensbetrag <=25L).

Ich beginne meine EMIs ab April 2014. Ich muss also nur die Zinsen für das laufende Geschäftsjahr zahlen.

Jemand hat mich gerade informiert, dass ich keine Steuervorteile in Anspruch nehmen kann, weil sich die Immobilie im Bau befindet. Sobald der Bau abgeschlossen ist und ich den Besitz erhalte, kann ich Steuervorteile auf den nach dem Besitz gezahlten Betrag erhalten.

Ich kann jedoch in den nächsten 5 Jahren Steuervorteile auf die Zinsen erhalten, die ich während der Bauzeit gezahlt habe. Jedes Jahr kann ich den Steuervorteil für 1/5 der gezahlten Zinsen erhalten.

Gibt es eine Bestimmung, nach der ich für die Zinsen, die ich in diesem Finanzjahr zahle, Steuervorteile erhalten kann?

Antworten (3)

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2014-02-20 12:00:26 +0000

Die Rückerstattung ist ab dem Geschäftsjahr verfügbar, in dem Sie den Besitz der Immobilie übernommen haben. Es können alle in diesem Geschäftsjahr gezahlten Zinsen geltend gemacht werden. Alle in den vorangegangenen Geschäftsjahren gezahlten Zinsen müssen in den nächsten 5 Jahren mit 20 % [1/5] pro Jahr anteilig berücksichtigt werden. Die Ermäßigung gilt für den Gesamtbetrag und es gibt keine zusätzliche Ermäßigung für den anteiligen Betrag.

Ein Beispiel: Sie haben mit den Zahlungen ab Oktober 2013 begonnen. Sie haben das Haus im Dezember 2014 in Besitz genommen.

Sie können den Rabatt für das Finanzjahr April 2014 bis März 2015 beanspruchen.

  • Die von April 2014 bis Dez 2014 und bis März 2015 geleisteten Zinszahlungen können für die Rückerstattung berücksichtigt werden.
  • Zusätzlich können die 20% der Zinszahlungen von Okt 2013 bis März 2014 geltend gemacht werden.
  • Beachten Sie, dass die Gesamtgrenze gleich ist. Wenn Sie also die Freigrenze überschreiten, indem Sie die Zinszahlungen von April 2014 bis März 2015 in Anspruch nehmen, werden Ihre 20% nicht beansprucht.
  • Die gleiche Regel gilt für das nächste Jahr, d. h. für das Geschäftsjahr April 2015 bis März 2016, Sie können zusätzlich 20% der Zinsen von Oktober 2013 bis März 2014 innerhalb der gleichen Grenzen anrechnen.

Das Kapital, das im Zeitraum von Oktober 2013 bis März 2014 gezahlt wurde, kann in keinem Jahr beansprucht werden.

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2014-06-08 11:26:29 +0000

Aus dem Artikel - Nutzen Sie die für Hauskäufer verfügbaren Steuererleichterungen voll aus? -

Ermäßigung für vor dem Besitz gezahlte Zinsen: Die Zinsen vor Baubeginn sind ebenfalls nur dann abzugsfähig, wenn Ihr Projekt innerhalb von 3 Jahren nach Baubeginn fertiggestellt wird. Sobald das Haus fertig ist, können Sie den Abzug dafür innerhalb von fünf Jahren ab Besitz in gleichen Raten innerhalb der Rs 1,5 Lakh nach Abschnitt 24B beanspruchen. Stellen Sie sich zum Beispiel vor, Sie haben einen Kredit mit einer Laufzeit von 20 Jahren in Höhe von Rs 30 lakh zu 11% Jahreszins für eine Immobilie aufgenommen, die in 3 Jahren fertiggestellt wird. Zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die Immobilie in Besitz nehmen, würden Sie bereits Zinsen in Höhe von Rs 82.500 erhalten haben. Gemäß der obigen Bestimmung können Sie nun einen Abzug für diese Zinsen in Höhe von Rs. 82.500 beanspruchen, und zwar über den jährlich verfügbaren Zinsrabatt hinaus, und zwar in fünf gleichen Raten von jeweils Rs 16.480, beginnend mit dem vierten Veranlagungsjahr. Wenn Sie die Immobilie jedoch vermieten, können Sie die gesamte Zinskomponente als Abzug von den Mieteinnahmen geltend machen, da im Falle einer vermieteten Immobilie die tatsächlich zu zahlenden Zinsen abzugsfähig sind und somit keiner Höchstgrenze unterliegen. Dies gilt sogar für den Fall, dass Sie zwei Wohnungsbaudarlehen für zwei verschiedene Immobilien haben, von denen eine selbst genutzt und die andere vermietet wird.

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2014-04-23 12:35:06 +0000

Nur ein zusätzlicher Hinweis: Wenn Sie planen, Ihre Wohnung nach dem Besitz zu vermieten und in einer anderen Wohnung zur Miete wohnen zu bleiben, können Sie die gesamten gezahlten Zinsen steuerlich absetzbar machen.