Wenn ich beim Verkauf meines Autos einen Verlust erleide, kann ich dann einen Kapitalverlustabzug in meiner Einkommensteuererklärung geltend machen?
Wenn ich mein Auto mit Verlust verkaufe, kann ich diesen Verlust von meinem Einkommen abschreiben, um Steuern zu sparen? Spielt es eine Rolle, ob das Auto nur für die private Nutzung in der Freizeit verwendet wurde, oder ob ich das Auto zur Erzielung von Geschäftseinkünften genutzt habe? (z. B. für Fahrten zur Arbeit, zum Besuch von Weiterbildungsseminaren usw.)