Bei einem Blick in die IRS-Richtlinien für W2-Formulare und den HSA-Abschnitt habe ich IRS-Dokumente gefunden, die die Antwort von mhoran_psprep unterstützen.
- der Beitrag des Arbeitgebers sollte nicht in Feld 1, 3 oder 5 des W2-Formulars erscheinen.
- Der Beitrag des Arbeitnehmers über einen Cafeteria-Plan, von dem angenommen wird, dass er vom Einkommen ausgeschlossen ist, sollte weder in Feld 1, 3 noch 5 des W2 erscheinen.
- Alle Arbeitgeberbeiträge sollten in Feld 12 des W-2 mit dem Code “W” erscheinen.
- Alle Arbeitnehmerbeiträge über einen Cafeteria-Plan sollten in Feld 12 des W-2 mit dem Code “W” eingetragen werden.
Von: http://www.irs.gov/pub/irs-pdf/iw2w3.pdf
Gesundheitssparkonto (HSA). Der Beitrag eines Arbeitgebers (einschließlich der Beiträge eines Arbeitnehmers über einen Cafeteria-Plan) zu einem HSA eines Arbeitnehmers unterliegt nicht der Einbehaltung der Bundeseinkommenssteuer oder der Sozialversicherungs-, Medicare- oder Eisenbahnrentensteuer (oder FUTA-Steuer), wenn zum Zeitpunkt der Zahlung vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass der Beitrag vom Einkommen des Arbeitnehmers ausgeschlossen werden kann. Wenn jedoch zum Zeitpunkt der Zahlung nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Beitrag vom Einkommen des Arbeitnehmers ausgenommen werden kann, unterliegen die Beiträge des Arbeitgebers dem Einbehalt der Bundeseinkommenssteuer, der Sozialversicherungs- und Medicare-Steuern (oder der Eisenbahnrentensteuer, falls zutreffend) und der FUTA-Steuer und müssen in den Feldern 1, 3 und 5 (verwenden Sie Feld 14, wenn die Eisenbahnrentensteuer Anwendung findet) und auf dem Formular 940, Annual Federal Unemployment (FUTA) Tax Return des Arbeitgebers, angegeben werden.
Sie müssen alle Arbeitgeberbeiträge (einschließlich der Beiträge eines Arbeitnehmers im Rahmen eines Cafeteria-Plans) zu einer HSA in Feld 12 des Formulars W-2 mit dem Code W angeben. Beiträge des Arbeitgebers zu einer HSA, die nicht vom Einkommen des Arbeitnehmers ausgenommen werden können, müssen ebenfalls in den Feldern 1, 3 und 5 angegeben werden. (Verwenden Sie Feld 14, wenn Steuern auf die Eisenbahnrente anfallen.)
Die Beiträge eines Arbeitnehmers zu einer HSA (es sei denn, sie werden über einen Cafeteria-Plan geleistet) sind als Lohn in das Einkommen einzubeziehen und unterliegen der Einkommenssteuer auf Bundesebene sowie den Sozialversicherungs- und Medicare-Steuern (oder der Eisenbahnrentensteuer, falls zutreffend). Die Beiträge des Arbeitnehmers sind innerhalb der Grenzen auf dem Formular 1040 des Arbeitnehmers abzugsfähig. Weitere Informationen über HSAs finden Sie in Notice 2004-2, Notice 2004-50 und Notice 2008-52. Notice 2004-2, 2004-2 I.R.B. 269, ist verfügbar unter www.irs.gov/irb/ 2004-02_IRB/ar09.html. Die Bekanntmachung 2004-50, 2004-33 I.R.B. 196, ist unter www.irs.gov/irb/2004-33\_IRB/ ar08.html abrufbar. Bekanntmachung 2008-52, 2008-25 I.R.B. 1166, ist verfügbar unter www.irs.gov/irb/2008-25\_IRB/ar10.html. Siehe auch Formular 8889, Health Savings Accounts (HSAs), und Pub. 969.