2014-08-29 01:36:54 +0000 2014-08-29 01:36:54 +0000
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Kann ich einen einmaligen Beitrag in den 401(k)-Plan meines Arbeitgebers einzahlen?

Ich habe vor kurzem ein Mietobjekt verkauft und habe einen Überschuss an Bargeld herumliegen. Wenn es möglich ist, würde ich gerne einen Pauschalbetrag in den 401(k)-Plan meines Arbeitgebers einzahlen.

Ist das möglich? Oder müsste ich meinen Beitragsprozentsatz um ein ganzes Bündel erhöhen und eine Zeit lang von dem Bargeldüberschuss leben?

Antworten (2)

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2014-08-29 03:04:04 +0000

Beiträge zu 401k-Plänen müssen aus dem Lohn stammen, den der Arbeitgeber Ihnen zahlt, und können nicht aus externen Mitteln geleistet werden. Viele Pläne erlauben es, dass ein großer Prozentsatz von einem einzigen Gehaltsscheck oder von den restlichen Gehaltsschecks für das laufende Jahr einbehalten wird, und für diese Zeit können Sie von dem überschüssigen Geld aus dem Verkauf leben.

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2017-12-24 03:24:50 +0000

Die Antwort, dass Ihr Arbeitgeber nur erlaubt, dass Ihr Lohn von diesem Arbeitgeber in eine 401k eingezahlt wird, ist wahrscheinlich halb wahr. Sie müssen mindestens den Betrag verdienen, den Sie in eine 410k einzahlen, aber die Quelle des Geldes muss nicht unbedingt Ihr Lohn von DIESEM Arbeitgeber sein.

Wenn es um 401k-Pläne geht, müssen Sie, wenn Sie das Maximum auf Ihr Rentenkonto einzahlen wollen, mindestens diesen Betrag bei dem Arbeitgeber verdienen, der den Plan gesponsert hat. Sie können den maximalen Betrag wahrscheinlich nicht vor Ihrem Verdienst auf das Konto einzahlen. Wenn Sie z.B. $60.000/Jahr bei einem Arbeitgeber verdienen und im Januar den Maximalbetrag in Ihr 401k-Konto einzahlen wollen, kann Ihr Arbeitgeber das nicht erlauben, weil Sie noch nicht genug Zeit hatten, um den Maximalbetrag bei diesem Arbeitgeber zu verdienen.

Wenn Sie die Hälfte des Jahres keine Beiträge in den Plan Ihres Arbeitgebers einzahlen und sich im Juli entscheiden, den maximalen Beitrag zu leisten, können Sie das Geld, das Sie bei einem Kuchenverkauf verdient haben, verwenden, um das Geld für den maximalen Beitrag aufzubringen. Das nennt man eine Nachzahlung. Sie würden einfach Ihre 401k-Beiträge von Ihrem Gesamteinkommen abziehen, einschließlich der Einnahmen aus dem Kuchenverkauf. Auf diese Weise ziehen Sie nicht vom Lohn ab, den Sie von Ihrem Arbeitgeber UND Ihrem Kuchenverkaufs-Einkommen verdient haben.