2014-10-31 19:19:38 +0000 2014-10-31 19:19:38 +0000
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Wenn ich vorhabe, mein Leasingfahrzeug am Ende zu kaufen, zahle ich dann trotzdem für die überschüssige Laufleistung/Verschleiß?

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Irgendwie dumme Frage, aber es gibt so viele “Kleingedrucktes” beim Leasing eines Autos.

Angenommen, ich plane, mein geleastes Auto am Ende der 36-monatigen Laufzeit zu kaufen. Meine zulässige Kilometerleistung beträgt 20.000 km/Jahr (60.000 km/3 Jahre).

Am Ende des Leasingvertrags:

  • Ich habe 70.000 km zurückgelegt
  • Ich habe das Auto beschädigt (Delle an einem Blech)

Wird mir der Händler trotzdem die überhöhte Kilometerzahl und den Schaden ZUSÄTZLICH zum Restwert/Buyout-Betrag berechnen?

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Antworten (4)

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2014-10-31 20:10:12 +0000

“Das Auskaufen eines Leasings kann getan werden, um Gebühren zu entgehen, die durch das Überschreiten der jährlichen Kilometerleistung entstehen, sollte aber normalerweise nicht aus diesem Grund getan werden, da Sie am Ende wahrscheinlich mehr an zusätzlichen Abschreibungsgebühren zahlen werden.” Quelle: http://www.carsdirect.com/auto-loans/lease-buyout-car-loans-good-idea

Ich wäre überrascht, wenn der Händler sich überhaupt darum kümmert, das Auto zu sehen, wenn Sie es herauskaufen. Schicken Sie ihnen einfach einen Scheck.

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2014-10-31 19:44:13 +0000

Wir wissen nicht, was Sie unterschrieben haben; wir können Ihnen keine solide Antwort geben.

Im Idealfall berechnet Ihnen der Händler entweder den Wert, den das Auto gehabt hätte, wenn es nicht beschädigt gewesen wäre, oder er verkauft Ihnen das Auto zu seinem reduzierten Wert und berechnet Ihnen die Differenz. So oder so wirkt sich der von Ihnen verursachte Schaden nicht auf sein Einkommen aus.

Aber je nachdem, wie der Vertrag geschrieben ist, können sie Ihnen den Schaden in Rechnung stellen UND es Ihnen zum ursprünglichen Preis verkaufen.

Suchen Sie Ihren Lease-to-Buy-Vertrag und sehen Sie nach, was darin steht. Wenn Sie Zweifel haben, fragen Sie den Händler. Wenn Ihnen deren Antwort nicht gefällt, können Sie versuchen, einen Anwalt zu fragen.

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2015-06-23 08:47:27 +0000
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Ich stimme mit @Vitaliks Antwort überein, dass der Händler Ihr Auto wahrscheinlich nicht sehen muss, wenn Sie einen Buyout machen.

Aber das spezielle Zitat aus dem (sehr informativen) Artikel, den er verlinkt hat, trifft nicht wirklich auf Ihren Fall zu, da Sie planen, Ihr geleastes Auto am Ende des Leasingvertrags zu kaufen.

Autokredit-Anforderungen für Lease-Buyout-Darlehen

Das Auskaufen eines Leasings kann getan werden, um den Gebühren zu entgehen, die durch das Überschreiten der jährlichen Kilometerleistung entstehen, sollte aber normalerweise nicht aus diesem Grund getan werden, da Sie wahrscheinlich am Ende mehr an zusätzlichen Abschreibungsgebühren zahlen werden.

Dies gilt nur, wenn Sie einen “early-buyout” durchführen.

Wenn Sie den Buyout am Ende des Leasingvertrags machen, haben Sie bereits für die Abschreibung des Fahrzeugs bezahlt. Sie müssten dann nur noch den “Restwert” bezahlen.

Sie sollten den ganzen Artikel lesen , aber hier sind einige nützliche Informationen daraus:

  • Es gibt zwei Arten von Leasing-Buyouts: einen Leasing-End-Buyout, bei dem Sie Ihr Auto am Ende der Leasingdauer kaufen, und einen Early-Buyout, bei dem Sie sich entscheiden, das Auto vor Ende der Leasingdauer zu kaufen. (Vorzeitige Rückkäufe verursachen zusätzliche Kosten, wie z. B. zusätzliche Abschreibungsgebühren.)
  • Eine kluge Strategie ist es, den Kreditgeber mit Ihnen wegen eines Rückkaufs Kontakt aufnehmen zu lassen, anstatt umgekehrt. Lassen Sie einen Leasingvermittler zu einem motivierten Verkäufer werden, anstatt dem Kreditgeber den Eindruck zu vermitteln, dass Sie ein motivierter Käufer sind.
  • Es wird von Ihnen erwartet, dass Sie den Restwert zahlen, der im ursprünglichen Leasingvertrag angegeben wurde (hätte angegeben werden sollen).
  • Sie sollten überlegen, was Sie für genau das gleiche Fahrzeug bei einem Gebrauchtwagenhändler bezahlen würden. Wenn dieser deutlich von dem prognostizierten Restwert Ihres geleasten Fahrzeugs abweicht (niedriger ist), sollte der Preis entsprechend angepasst werden. -Es kann sein, dass Sie ein sehr gutes Angebot für einen Rückkauf am Ende des Leasingvertrags bekommen, weil der Händler viel Zeit und Geld aufwenden müsste, um das Auto für den Wiederverkauf vorzubereiten, oder es bei einer Großhandelsauktion verkaufen müsste. Schauen Sie, ob Sie den Kaufpreis deshalb herunterhandeln können. (Erwähnen Sie nicht den Kilometerstand oder den Schaden, um einen niedrigeren Preis zu erzielen, da dies nicht zu Ihren Gunsten wirken wird).

Ihre Bereitschaft zu verhandeln hängt stark vom Marktwert des Autos am Ende des Leasingvertrags ab und davon, wie beliebt diese Automarke/dieses Automodell ist. Wenn sie das Gefühl haben, dass sie das Auto eine Weile behalten müssen, um auf einen Käufer zu warten und es schließlich an einen Großhändler zu verkaufen, werden sie eher bereit sein zu verhandeln. Wenn das Auto sehr beliebt ist, sind sie vielleicht nicht bereit, überhaupt zu verhandeln, aber ich glaube nicht, dass sie Ihnen mehr als den auf Ihrem Leasingvertrag angegebenen Restwert berechnen können.

Es könnte auch ihre Politik sein, niemals über den Restwert zu verhandeln.

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2014-10-31 21:57:02 +0000

Händler können die Strafen für überhöhte Kilometerleistung erlassen (oder reduzieren), wenn Sie ein neues Auto von ihnen leasen. Seien Sie jedoch vorsichtig mit den Bedingungen des neuen Leasingvertrags, da sie versuchen könnten, diese Kosten auf Ihre monatliche Zahlung umzulegen. Wenn Sie also diesen Weg gehen und ein neues Auto kaufen, versuchen Sie, den neuen Leasingvertrag (wenn das für Sie eine Option ist) als eine völlig separate Transaktion auszuhandeln, bevor Sie die überschüssigen Meilen offenlegen und um Vergebung bitten.

Und manchmal wird der Restwert bereits zum Zeitpunkt des Leasings berechnet, also überprüfen Sie Ihre Papiere und sehen Sie nach, ob der Buyout-Preis bereits festgelegt wurde.

Und schließlich, auch wenn es selten vorkommt, ist der Restkaufwert immer verhandelbar. Ich war einmal in der Lage, einen Leasingvertrag zu einem deutlich niedrigeren Betrag als dem vorher festgelegten Restwert auszukaufen. (Es war allerdings eine harte Verhandlung, aber das ist eine andere Frage/Antwort.)

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