Wie korrigiere ich eine HSA-Ausschüttung, wenn ich eine Rückerstattung von einem Gesundheitsdienstleister erhalten habe?
Bei der Arbeit bin ich durch eine HDHP mit einer HSA abgedeckt. Mein Zahnarzt schätzt den Betrag, den meine Versicherung übernimmt, und bittet um den Restbetrag zum Zeitpunkt der Behandlung. Bei meinem letzten Besuch hat die Praxis den Betrag, den meine Versicherung zahlen würde, grob falsch berechnet und mir am Ende mehr berechnet, als sie hätten tun sollen. Nun, da die Versicherung ihren Anteil gezahlt hat, schuldet mir der Zahnarzt eine Rückerstattung der überhöhten Gebühr.
Wenn ich bereits die Rückerstattung des ursprünglichen Betrags der Auslagen von meiner HSA beantragt habe (es handelt sich um eine qualifizierte Ausgabe), was muss ich dann tun (wenn überhaupt), um die HSA zu entschädigen? Ich gehe davon aus, dass dies nicht durch eine zusätzliche Einzahlung korrigiert werden kann. Gibt es eine Form der Überschussausschüttung (das Gegenteil eines Überschussbeitrags)?
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