Rechtlich gesehen, sind Sie für den gesamten Mietvertrag verantwortlich. Wenn Sie also noch fünf Monate im Mietvertrag haben, sind Sie für die Zahlung der Miete für jeden der fünf Monate verantwortlich. Andererseits müssen Sie die Kaution nach vollständiger Bezahlung des gesamten Mietvertrags zurückerhalten, vorausgesetzt, es liegt kein Schaden vor.
In den meisten Fällen sind Sie nur so lange für die Zahlung der Miete verantwortlich, bis der Vermieter einen anderen Mieter finden kann. Dies kann sogar gesetzlich vorgeschrieben sein, und wenn Sie nachweisen können, dass der Vermieter sich geweigert hat, die Miete zu zahlen, nachdem Sie ausgezogen sind und den Vermieter darüber informiert haben, dass Sie ausgezogen sind, sind Sie wahrscheinlich nicht mehr für die Miete verantwortlich. Das heißt, wenn Sie mit fünf Monaten Restlaufzeit ausziehen und jemand anderes den Vermieter anruft und versucht, einen Monat später einzuziehen, sind Sie nur für eine Monatsmiete verantwortlich. Beachten Sie jedoch, dass Sie möglicherweise klagen müssen und den Beweis erbringen müssen, dass der Vermieter sich geweigert hat, die leere Wohnung zu vermieten.
Am besten sprechen Sie mit Ihrem Vermieter und fragen, ob Sie den Mietvertrag vorzeitig beenden können. Je nach Mietsituation kann der Vermieter dazu bereit sein, wenn Sie eine ausreichende Kündigungsfrist einhalten und vielleicht ein oder zwei Monatsmieten zahlen.
Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Mietvertrag einfach zu kündigen, wird sich der Vermieter in den meisten Fällen nicht die Mühe machen, aktiv zu versuchen, die restliche Mietzahlung von Ihnen zu erhalten, aber er wird höchstwahrscheinlich einen gültigen schwarzen Fleck in Ihre Kreditauskunft setzen, wenn Sie Ihren Mietvertrag aufgeben und sich weigern, Ihre Verpflichtung zu bezahlen.