Wenn Sie 401K abheben, wird eine Strafe von 10 % erhoben. Außerdem wird der Betrag, den Sie abheben, als “Einkommen” für dieses Jahr betrachtet. Unabhängig davon, ob Sie nach Indien zurückgehen oder nicht, wird der Betrag als Einkommen betrachtet.
Abhängig von dem Grund, den Sie bei der Auszahlung angeben, kann die Einkommenssteuer (standardmäßig 10%) “einbehalten” werden (Hinweis: Manchmal wird keine Steuer einbehalten).
Wenn Sie nach Indien umziehen, müssen Sie gemäß den internationalen Steuerregeln (zwischen Indien und den USA) bei der Steuererklärung in Indien dies als Einkommen (den 401K-Betrag) angeben und Steuern entsprechend dem Gesamteinkommen einschließlich des in Indien verdienten Betrags zahlen (könnte bis zu 30% betragen!!). Wenn in den USA Steuern “einbehalten” wurden, können Sie dies als gezahlte internationale Steuer ausweisen und die Differenz zwischen 10% und Ihrem Steuersatz zahlen (bis zu 30%).
Wenn Sie nach Indien umziehen, aber immer noch in den USA einreichen (das ist möglich), dann wird der 401K-Betrag zum US-Steuersatz besteuert (kann bis zu 35% betragen).
In beiden Fällen (Einreichung in Indien oder den USA) kann der “einbehaltene” Betrag als gezahlte Steuer ausgewiesen werden, aber dennoch werden Sie die Steuerdifferenz (könnte 20% oder 25% mehr sein) entsprechend dem Einkommen für dieses Jahr zahlen.
Gemäß den Vorschriften dürfen Sie nicht in zwei Ländern für dasselbe Jahr Steuern zahlen (es könnte zu einer Prüfung in beiden Ländern kommen).
Hoffentlich hilft das!