Ich persönlich würde wollen, dass der Lebensmittelladen so reagiert.
Die Praxis, “Nur zur Einzahlung” zu schreiben, ist ein Mittel, um zu verhindern, dass jemand Ihren Scheck einlöst, nachdem Sie den Scheck unterschrieben haben. Die Annahme ist, dass es sich um eine unbefugte Person handeln würde. Initialen sind viel leichter zu fälschen als eine Unterschrift. Das Durchstreichen des Vermerks “Nur zur Einzahlung” und das Anbringen der Initialen ist also ein Mittel, um die Absicht des beabsichtigten Zahlungsempfängers zu unterlaufen. Mit anderen Worten: Jemand könnte Ihren Scheck auf der Straße abholen und ihn auf diese Weise einlösen.
Man könnte also annehmen, dass der Lebensmittelladen eher bereit wäre, den Scheck einzulösen, wenn Ihre Frau einen Ausweis vorlegt. Nichtsdestotrotz würde ich sagen, wenn der Satz einmal geschrieben ist, könnte er genauso gut in Stein gemeißelt sein.
Kennt jemand eine Art Gesetz zu diesem Thema?