Mietscheck wurde vom Vermieter gestohlen - bin ich zur erneuten Zahlung verpflichtet?
Ich lebe in Quebec, und mein Mietscheck wurde meinem Vermieter gestohlen, als er zur Bank fuhr, um ihn einzuzahlen. Sie haben mich gebeten, die Zahlung für den Scheck einzustellen und ihnen einen neuen Scheck zu geben. Der gestohlene Scheck wurde nicht eingelöst, aber ich habe die Zahlung gestoppt und das Konto geschlossen, da der Scheck persönliche und direkte Einzahlungsinformationen enthielt.
Meine Frage - bin ich verpflichtet, ihnen einen anderen Mietscheck für denselben Monat zu geben, auch wenn es nicht meine Schuld ist, dass er gestohlen wurde?
Im Interesse der Konfliktvermeidung werde ich zahlen, aber ich bin einfach neugierig, ob ich vertraglich dazu verpflichtet bin.